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Zur Volksabstimmung in der Schweiz über die Selbstbestimmungsinitiative am 25. November 2018
Béla Szoradi
Unter der Bezeichnung „Schweizer Recht statt fremde Richter (Selbstbestimmungs-initiative)“ kommt am 25. November 2018 eine Volksinitiative zur Abstimmung, welche verlangt, dass mit Ausnahme des zwingenden Völkerrechtes das Landesrecht, also die Schweizerische Bundesverfassung, dem Völkerrecht immer vorgeht.
Diese Selbstbestimmungs-Initiative ist eine der komplexesten seit langem, auch wenn sie von aussen sehr einfach aussieht. Dazu kommt, dass sowohl die Initianten von der SVP als auch die Gegner vom Mainstream unzutreffende und verwirrliche Gründe für Ihren Standpunkt vorbringen. Aus diesen Gründen ist es trotz einfachem Initiativtext selten schwer abzuschätzen, was die Initiative wirklich für Konsequenzen hat, bzw. haben könnte.
Wir haben es auf der einen Seite (Landesrecht) zu tun mit:
Bundesrecht, Bundesverfassungsrecht, Bundesgerichtsbarkeit und Bundesverfassungs-gerichtsbarkeit. Eine wichtige Rolle spielt hierbei, ob einfache Bundesverfassungs-bestimmungen, die durch eine Initiative angenommen wurden, direkt anwendbar sind, oder ob sie für ihre Anwendbarkeit formell auch noch in einem Bundesgesetz konkretisiert werden müssen.
Auf der anderen Seite (Völkerrecht) haben wir es zu tun mit:
B. Sog. einfachem Völkerrecht (allgemeine völkerrechtliche Verträge), Menschenrechte auf Stufe Völkerrecht (v.a. Europäische Menschenrechtskonvention EMRK) und zwingendem Völkerrecht. Eine wichtige Rolle wiederum spielt hierbei, ob einfache Völkerrechtsverträge direkt anwendbar sind, oder ob sie für ihre Anwendbarkeit formell auch noch in einem Bundesgesetz konkretisiert werden müssen.
Wie diese beiden für sich schon komplizierten Bereiche A und B, also das Landesrecht und das Völkerrecht, in der politischen Praxis, in der Rechtsanwendung und in der Beurteilung namentlich der Völkerrechtskonformität von Initiativen ineinandergreifen, darüber hat der Bundesrat am 5. März 2010 einen Bericht geschrieben: Dieser 80-seitige Bericht ist auf der Webseite der Schweizerischen Bundeskanzlei publiziert unter der Bezeichnung: „Das Verhältnis von Völkerrecht und Landesrecht. Bericht des Bundesrates“[1]. Zu beachten ist hierbei, dass dieser Bericht nur die Meinung des Bundesrates ist! Andere politische oder juristische Instanzen beurteilen das erwähnte Verhältnis zum Teil anders! Allein daran, an diesem einzelnen Bericht, der nur eine Meinung vertritt, kann ermessen werden, wie anspruchsvoll das Thema ist.
[1] https://www.admin.ch/opc/de/federal-gazette/2010/2263.pdf
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